Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Borgmann Klavier- & Spezialtransporte und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Borgmann Klavier- & Spezialtransporte nicht an, es sei denn, Borgmann Klavier- & Spezialtransporte hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Ergänzend zu diesen AGB gelten die ADSp in ihrer jeweils geltenden Fassung.

1. Leistungsumfang / Zusatzleistungen

Borgmann Klavier- & Spezialtransporte führt unter Wahrung der Interessen des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Neben der Besorgung von Beförderungen führt Borgmann Klavier- & Spezialtransporte auch die Lagerhaltung durch, wobei Borgmann Klavier- & Spezialtransporte hierbei die Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters anwendet. Borgmann Klavier- & Spezialtransporte wird als Spediteur tätig, ist also berechtigt zur Durchführung der Transporte Frachtführer einzusetzen. Das Recht, die Beförderungen selbst durchzuführen, bleibt hiervon unberührt. Borgmann Klavier- & Spezialtransporte ist berechtigt, Beiladungen vorzunehmen und das Gut gemeinsam mit anderem Frachtgut befördern zu lassen. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, sowie Erweiterungen des Leistungsumfanges durch den Absender nach Vertragsabschluss sind von der Vergütungsabrede nicht erfasst. Für derartige Tätigkeiten kann Borgmann Klavier- & Spezialtransporte eine orts- und verkehrsübliche zusätzliche Vergütung verlangen.

2. Transport

Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und geeignet sein das Transportgut ungehindert bewegen zu können. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass eine weitere Person notwendig ist um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 40,00/ Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet. Klaviere werden in der Regel mit 2 Personen transportiert und Flügel mit 3-4 Personen. Der Spediteur haftet für die sorgfältige Auswahl seiner Mitarbeiter.

3. Unvermeidbare Schäden

Der Spediteur haftet nicht für unvermeidbare Schäden. Dem Auftraggeber bekannte Schwachstellen und Empfindlichkeit am Transportgut sowie an Treppen, Holzböden, Fliesenböden etc. müssen dem Spediteur vorher bekannt gegeben werden. Der Spediteur haftet für die sorgfältige Auswahl seiner Mitarbeiter.

4.Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

5. Geltung der ADSp

Sofern nichts anderes in schriftlicher Form festgehalten wurde, arbeitet Borgmann Klavier- & Spezialtransporte im Übrigen auf der Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)
Ziffer 24.1 ADSp ist die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden)ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, höchstens € 5.000 je Schadenfall.

6. Transportsicherung

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern Fernseh-, Radio und Hi-Fi- Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet

7. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

8. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

9. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

10. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Ansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

11. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließendem Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

12. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

13. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

14. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in Bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechnetem Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.

15. Beiladungen

Der Transport darf auch als Sammeltransport durchgeführt werden.

16. Gerichtsstand

Für die Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über die Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtstreitigkeiten mit anderen Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

17. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

Uellendahler Str. 483 – 485
42109 Wuppertal

Telefon: (0202) 70559374
Mobil: (0177) 3244607

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